Anmeldung


Zusatzqualifikation Erlebnispädagogik
im Arbeitsfeld Jugendhilfe, Schule, Kinder- und Jugendpsychiatrie
Schritt 1: Um Ihre Anmeldung schnell bearbeiten zu können, benötigen wir einige Angaben von Ihnen. Bitte füllen Sie folgendes Formular korrekt aus:
Persönliche Angaben
Privat   Einrichtung  
Vor- und Zuname: Einrichtung:
Strasse, Nr: Strasse, Nr:
PLZ, Ort PLZ, Ort
E-Mail: E-Mail:
Telefon: Telefon:
Mobil: Fax:
Rechnung bitte an: Privat       Arbeit          Ich bin Vegetarier
Schritt 2: Markieren Sie bitte die gewünschten Kursangebote.
Lehrgang Termin Kosten
Einführungskurs 15. - 19.10.2012 625,-
Erste Hilfe Outdoor 06. - 10.08.2012 - ausgebucht 649,-
Anleitung zur Praxis 16. - 20.04.2012 - ausgebucht 599,-
Abschlusskurs 26. - 30.11.2012 599,-
03. - 07.12.2012  
Segeln & Meer: Hochseesegeln 27.09. - 03.10.2012 749,-
Bauen & Werken 2013 649,-
Mountainbike 30.04. - 04.05.2012 599,-
City Bound 23. - 27.07.2012 599,-
Mobile Seilgärten 23. - 27.04.2012 625,-
Höhle 21. - 25.05.2012 625,-
Kanu & Floss 09. - 13.07.2012 599,-
Bergsteigen, Trekking & Klettersteige 16. - 20.07.2012 649,-
Gesamtkosten  €
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Geschäftsbedingungen


Anmeldung:
Die Anmeldung kann auf dem umseitigen Anmeldeformular oder in einer anderen schriftlichen Form erfolgen. Die Anmeldung ist verbindlich und verpflichtet zur Zahlung der Veranstaltungsgebühr.
Mit der Anmeldung ist für jeden Lehrgang ein Betrag von 100,- Euro sofort fällig. Spätestens 21 Tage vor Veranstaltungsbeginn ist die restliche Lehrgangsgebühr unter Angabe des Veranstaltungstitels und des Namens des Teilnehmers oder der Teilnehmerin auf das Konto vom KAP-Institut (Konto-Nr. 6 700 199 280 bei der HypoVereinsbank Regensburg BLZ 750 200 73) einzuzahlen.
Ca. 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn senden wir Ihnen die Veranstaltungsunterlagen zu. Damit die TeilnehmerInnen eigenständig Mitfahrgelegenheiten organisieren können, erhalten diese eine komplette TeilnehmerInnenliste.
Für die anfallenden Gebühren bei Nichtteilnahme an einer Veranstaltung gelten folgende Regelungen:


Rücktritt durch VeranstaltungsteilnehmerInnen:
Ein Rücktritt von der Veranstaltung muss schriftlich erfolgen. Maßgeblich für die Fristeinhaltung ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim KAP-Institut. Im Falle eines Rücktritts werden folgende Gebühren berechnet:
· bis 42 Tage vor Veranstaltungsbeginn pauschal 100,- Euro
· bis zum 21. Tag vor Veranstaltungsbeginn 60 % der regulären Veranstaltungsgebühren
Bei Nichtteilnahme an der Veranstaltung oder verspäteter Rücktrittserklärung wird die volle Veranstaltungsgebühr erhoben. Kann der/die Teilnehmer/in eine Ersatzperson benennen, die an der Veranstaltung teilnimmt, ist von dem/der zurückgetretenen Teilnehmer/in nur eine Bearbeitungsgebühr von 100,- Euro fällig. Nimmt ein/eine Teilnehmer/in nicht am gesamten Lehrgang teil, so besteht für den nicht genutzten Teil kein Rückvergütungsanspruch. Zur Absicherung eines nicht vorhersehbaren Rücktrittes empfehlen wir den Abschluss einer Reisekostenrücktrittsversicherung.

Leistungen:
Die Veranstaltungen beinhalten die in den einzelnen Beschreibungen aufgeführten Leistungen. In der Regel organisiert das KAP-Institut das Seminarhaus, den Campingplatz bzw. eine einfache Selbstversorgerunterkunft. Die Verpflegungskosten sind mit wenigen Ausnahmen (Besuche in Gaststätten und Berghütten) in den Veranstaltungskosten enthalten.
Leistungsänderungen können sich wegen unvorhersehbarer Umstände (z.B. Wetter) ergeben. Abweichungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten Inhalt und Ablauf der Veranstaltungen sowie Einsatz des Referenten, die nach Vertragsabschluss notwendig werden, sind gestattet, soweit damit der Gesamtcharakter des Lehrgangs gewahrt bleibt. Dies berechtigt die Teilnehmer weder zu einem Rücktritt vom Vertrag och zu einer Minderung des Rechnungsbetrages.

Rücktritt durch das KAP-Institut:
Bei Ausfall des Lehrganges durch Krankheit des Referenten, höhere Gewalt oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse besteht kein Anspruch auf die Durchführung des Lehrgangs. Ein Anspruch auf Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten sowie Arbeitsausfall besteht nicht.
Sollte eine Veranstaltung wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl oder aus anderen nicht vom KAP-Institut zu vertretenden Gründen ausfallen, zahlt das KAP-Institut die Veranstaltungsgebühr in voller Höhe zurück. Weitere Ansprüche bestehen nicht.
Sollte bis zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn die Mindesteilnehmerzahl nicht erreicht sein, wird die Veranstaltung abgesagt.

Urheberrechte:
Seminarbegleitende Unterlagen bzw. die Kursunterlagen unterliegen dem Urheberrecht und dürfen zu keiner Zeit und unter keinen Umständen fotomechanisch oder elektronisch vervielfältigt werden. Sie sind ausschließlich für den persönlichen Gebrauch der Kursteilnehmer/innen bestimmt und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.

Haftung:
Die Teilnahme an den Veranstaltungen erfolgt auf eigene Gefahr. Jeder/jede Teilnehmer/in ist während des Seminars für das, was sie tut, bekommt, gibt und erfährt selbst verantwortlich und sollte sich den Anforderungen des Lehrganges gewachsen fühlen. Das KAP-Institut weist ausdrücklich darauf hin, dass Sport- und Erlebnispädagogische Veranstaltungen immer einem besondern Risiko unterliegen. Das KAP-Institut haftet nur im Rahmen seiner Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die auf ein Verschulden des KAP-Institutes oder der von ihm mit der Leitung der Veranstaltung betrauten Personen zurückzuführen sind.
Unberührt bleibt die Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Eine darüber hinausgehende Haftung – gleichgültig aus welchem Rechtsgrund – ist ausgeschlossen.
Das KAP-Institut behält sich vor, Teilnehmer/innen, die durch ihr Verhalten dem Ansehen der Institution als Gast in fremden Regionen schädigen, vom Veranstaltungsprogramm auszuschließen. Die durch die vorzeitige Abreise entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Teilnehmers.
Die Teilnehmer/innen sind verpflichtet, bei evtl. auftretenden Leistungsproblemen alles ihnen zumutbare zu unternehmen, um zu einer Behebung oder Begrenzung der Störung beizutragen.

Sektenpassus:
Da die Lehrgänge des KAP-Institutes auf fundierten pädagogischen Erkenntnissen beruhen – nicht auf Ideologien oder Sektenkult – distanzieren wir uns auch entschieden von Organisationen wie Scientology oder dergleichen und lehnen jede Zusammenarbeit mit diesen oder ähnlichen Organisationen ab. Wir verwahren uns gegen entsprechende Werbung für diese oder ihnen nahe stehende Organisationen, Techniken oder Methoden während der Lehrgänge des KAP-Institutes.
Ich habe die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen und akzeptiere diese uneingeschränkt.
Ich möchte auch die AGB ausdrucken.
      Hinweis: Die AGBs werden bei der Anmdeldung nur gedruckt, wenn Sie dies möchten.

Mit meiner Unterschrift erkläre ich mich damit einverstanden, dass mein Name, meine Anschrift und meine private und dienstliche Telefonnummer zur möglichen Bildung einer Fahrgemeinschaft weitergegeben werden. Desweiteren bin ich damit einverstanden, dass ich während der Zusatzqualifiaktion Erlebnispädagogik fotografiert und gefilmt werden darf. Ebenso bin ich damit einverstanden, dass diese Bilder in den Medien, der Fachpresse, sowie auf der KAP-Homepage, im Internet veröffentlicht werden dürfen. Die Teilnahme und Geschäftsbedingungen habe ich gelesen und bin damit einverstanden! Nicht zutreffendes bitte streichen!




Ort, Datum und Unterschrift
Geschäftsbedingungen


Anmeldung:
Die Anmeldung kann auf dem umseitigen Anmeldeformular oder in einer anderen schriftlichen Form erfolgen. Die Anmeldung ist verbindlich und verpflichtet zur Zahlung der Veranstaltungsgebühr.
Mit der Anmeldung ist für jeden Lehrgang ein Betrag von 100,- Euro sofort fällig. Spätestens 21 Tage vor Veranstaltungsbeginn ist die restliche Lehrgangsgebühr unter Angabe des Veranstaltungstitels und des Namens des Teilnehmers oder der Teilnehmerin auf das Konto vom KAP-Institut (Konto-Nr. 6 700 199 280 bei der HypoVereinsbank Regensburg BLZ 750 200 73) einzuzahlen.
Ca. 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn senden wir Ihnen die Veranstaltungsunterlagen zu. Damit die TeilnehmerInnen eigenständig Mitfahrgelegenheiten organisieren können, erhalten diese eine komplette TeilnehmerInnenliste.
Für die anfallenden Gebühren bei Nichtteilnahme an einer Veranstaltung gelten folgende Regelungen:


Rücktritt durch VeranstaltungsteilnehmerInnen:
Ein Rücktritt von der Veranstaltung muss schriftlich erfolgen. Maßgeblich für die Fristeinhaltung ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim KAP-Institut. Im Falle eines Rücktritts werden folgende Gebühren berechnet:
· bis 42 Tage vor Veranstaltungsbeginn pauschal 100,- Euro
· bis zum 21. Tag vor Veranstaltungsbeginn 60 % der regulären Veranstaltungsgebühren
Bei Nichtteilnahme an der Veranstaltung oder verspäteter Rücktrittserklärung wird die volle Veranstaltungsgebühr erhoben. Kann der/die Teilnehmer/in eine Ersatzperson benennen, die an der Veranstaltung teilnimmt, ist von dem/der zurückgetretenen Teilnehmer/in nur eine Bearbeitungsgebühr von 100,- Euro fällig. Nimmt ein/eine Teilnehmer/in nicht am gesamten Lehrgang teil, so besteht für den nicht genutzten Teil kein Rückvergütungsanspruch. Zur Absicherung eines nicht vorhersehbaren Rücktrittes empfehlen wir den Abschluss einer Reisekostenrücktrittsversicherung.

Leistungen:
Die Veranstaltungen beinhalten die in den einzelnen Beschreibungen aufgeführten Leistungen. In der Regel organisiert das KAP-Institut das Seminarhaus, den Campingplatz bzw. eine einfache Selbstversorgerunterkunft. Die Verpflegungskosten sind mit wenigen Ausnahmen (Besuche in Gaststätten und Berghütten) in den Veranstaltungskosten enthalten.
Leistungsänderungen können sich wegen unvorhersehbarer Umstände (z.B. Wetter) ergeben. Abweichungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten Inhalt und Ablauf der Veranstaltungen sowie Einsatz des Referenten, die nach Vertragsabschluss notwendig werden, sind gestattet, soweit damit der Gesamtcharakter des Lehrgangs gewahrt bleibt. Dies berechtigt die Teilnehmer weder zu einem Rücktritt vom Vertrag och zu einer Minderung des Rechnungsbetrages.

Rücktritt durch das KAP-Institut:
Bei Ausfall des Lehrganges durch Krankheit des Referenten, höhere Gewalt oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse besteht kein Anspruch auf die Durchführung des Lehrgangs. Ein Anspruch auf Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten sowie Arbeitsausfall besteht nicht.
Sollte eine Veranstaltung wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl oder aus anderen nicht vom KAP-Institut zu vertretenden Gründen ausfallen, zahlt das KAP-Institut die Veranstaltungsgebühr in voller Höhe zurück. Weitere Ansprüche bestehen nicht.
Sollte bis zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn die Mindesteilnehmerzahl nicht erreicht sein, wird die Veranstaltung abgesagt.

Urheberrechte:
Seminarbegleitende Unterlagen bzw. die Kursunterlagen unterliegen dem Urheberrecht und dürfen zu keiner Zeit und unter keinen Umständen fotomechanisch oder elektronisch vervielfältigt werden. Sie sind ausschließlich für den persönlichen Gebrauch der Kursteilnehmer/innen bestimmt und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.

Haftung:
Die Teilnahme an den Veranstaltungen erfolgt auf eigene Gefahr. Jeder/jede Teilnehmer/in ist während des Seminars für das, was sie tut, bekommt, gibt und erfährt selbst verantwortlich und sollte sich den Anforderungen des Lehrganges gewachsen fühlen. Das KAP-Institut weist ausdrücklich darauf hin, dass Sport- und Erlebnispädagogische Veranstaltungen immer einem besondern Risiko unterliegen. Das KAP-Institut haftet nur im Rahmen seiner Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die auf ein Verschulden des KAP-Institutes oder der von ihm mit der Leitung der Veranstaltung betrauten Personen zurückzuführen sind.
Unberührt bleibt die Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Eine darüber hinausgehende Haftung – gleichgültig aus welchem Rechtsgrund – ist ausgeschlossen.
Das KAP-Institut behält sich vor, Teilnehmer/innen, die durch ihr Verhalten dem Ansehen der Institution als Gast in fremden Regionen schädigen, vom Veranstaltungsprogramm auszuschließen. Die durch die vorzeitige Abreise entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Teilnehmers.
Die Teilnehmer/innen sind verpflichtet, bei evtl. auftretenden Leistungsproblemen alles ihnen zumutbare zu unternehmen, um zu einer Behebung oder Begrenzung der Störung beizutragen.

Sektenpassus:
Da die Lehrgänge des KAP-Institutes auf fundierten pädagogischen Erkenntnissen beruhen – nicht auf Ideologien oder Sektenkult – distanzieren wir uns auch entschieden von Organisationen wie Scientology oder dergleichen und lehnen jede Zusammenarbeit mit diesen oder ähnlichen Organisationen ab. Wir verwahren uns gegen entsprechende Werbung für diese oder ihnen nahe stehende Organisationen, Techniken oder Methoden während der Lehrgänge des KAP-Institutes.